top of page
Image by Roman Kraft

Aktuelles

Mit Irrtümern und Vorurteilen über erneuerbare Energien aufräumen und die Energiewende voranbringen - das will der neu gegründete Regionalverband Ostwestfalen-Lippe (OWL) im Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Nordrhein-Westfalen. Einer von drei geschäftsführenden Vorständen des neuen LEE-RV OWL ist Jürgen Wrona (Delbrück), Geschäftsführer der Bau- und Umwelttechnik GmbH.

Ostwestfalen-Lippe ist Vorreiter bei der Windkraftnutzung in Nordrhein-Westfalen. 1.000 Windenergieanlagen drehen sich im Regierungsbezirk Detmold, davon allein 500 im Landkreis Paderborn und mehr als 100 in Lichtenau, der Windkraft-Hauptstadt von NRW.

Anti-Windkraft-Initiativen meinen, die Region habe bereits genug für die Energiewende getan und wollen einen weiteren Ausbau der Windkraft stoppen. Dabei werden zum Teil absurde Falschaussagen über erneuerbare Energien verbreitet, die bei fachlich nicht sattelfesten Politikern auf fruchtbaren Boden fallen.

So will der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Carsten Linnemann, zugleich Bundesvorsitzender der einflussreichen CDU-Mittelstandsvereinigung, das gerade erst umgekrempelte Erneuerbare-Energien-Gesetz noch einmal "kernsanieren" und der neue CDU-Landtagsabgeordnete Bernhard Hoppe-Biermeyer aus Delbrück, behauptete in seiner ersten Landtagsrede, Windenergie mache den Strom teurer und die Menschen krank.

Derartigen Fake-News über Erneuerbare Energien will der Vorstand des neuen LEE-Regionalverbandes Ostwestfalen-Lippe entschieden entgegentreten. Neben BUT-Geschäftsführer Jürgen Wrona aus Delbrück gehören zum Vorstand noch Kerstin Haarmann (Paderborn) von der Firma WestfalenWind und Chrstoph Sonntag (Salzkotten) von Bürgerwind Widey.


„Man kann nicht zeitgleich aus der Atomenergie und der Kohleverstromung aussteigen“, ließ Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) im Jahr 2014 verlautbaren. Eine Studie von Energiewissenschaftlern belegt jetzt das Gegenteil.

Für seine Pro-Kohle-Position erntete Gabriel damals viel Widerspruch - auch aus den eigenen Reihen. So sprach Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sich wiederholt für das Abschalten von Kohlekraftwerken aus.

Prof. Uwe Leprich vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme, (IZES) Saarbrücken, und Prof. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, haben jetzt im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wissenschaftlich untersucht, ob und wie neben dem beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergienutzung bis zum Jahr 2022 auch ein Kohleausstieg realisiert werden kann.

Prof. Uwe Leprich weist darauf hin, dass der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleverstromung neben Klimaschutz weitere positive Effekte habe: „Der deutsche Kraftwerkspark wird deutlich flexibler und das Zusammenspiel mit der fluktuierenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne wird deutlich einfacher.“

Prof. Stefan Klinski weist juristische Bedenken gegen ein Abschalten von Kohlekraftwerken zurück. „Für den Ausstieg aus der Kohleverstromung stehen dem deutschen Gesetzgeber relativ große rechtliche Spielräume zur Verfügung – ohne dass dadurch Entschädigungsansprüche der Kraftwerksbetreiber ausgelöst würden“, so Prof. Kinski.

„Wir können bis zum Jahr 2040 aus der Stromgewinnung mit Kohle aussteigen. Die Stromversorgung in Deutschland ist auch dann gesichert, wenn wir parallel aus der Atomkraft aussteigen", so das Fazit der rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Energieministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen).

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante "Länderöffnungsklausel" in seiner Sitzung am 2. Juni 2014 abgelehnt. Die Klausel soll den Bundesländern die Möglichkeit eröffnen, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen festzulegen. Die Länderkammer sieht den Gesetzentwurf der Großen Koalition als „überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv“ an. Auch Wirtschafts- und Rechtsexperten, Vertreter von Umwelt- und Kommunalverbänden haben die "Länderöffnungsklausel" bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 21. Mai 2014 einhellig abgelehnt. Die Große Koalition hat die Klausel dennoch ins Gesetz aufgenommen.

Die Vertreterin des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis verwiesen in der Anhörung auf rechtliche Probleme. Battis warnte, ein Eingriff der Länder, wäre mit den weiterhin bestehenden bundesgesetzlichen Vorgaben unvereinbar, „ein unverhältnismäßiger und daher verfassungswidriger Eingriff in die kommunale Planungshoheit“. Es drohten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht. Die Rechtsexperten stellten klar, die Kommunen hätten bereits heute die Möglichkeit, die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern und Abstandsvorgaben zu machen. Insofern gebe es über die rechtlichen Bedenken hinaus gar kein Erfordernis für die von der Bundesregierung geplante gesetzliche Neuregelung. Auch in der Begründung des Bundesrates heißt es, dass bereits das geltende Recht den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen die Möglichkeit einräume, angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Zudem würde die Einführung einer Länderöffnungsklausel dazu führen, dass die Privilegierung der Windenergie ausgehöhlt bzw. unterlaufen werden könnte. Das sei eine Gefahr für die Energiewende. Angesichts der Siedlungsdichte in Deutschland seien Abstandsregelungen die zentrale „Stellschraube“ für die Entscheidung, wie viel Raum für die Windenergienutzung zur Verfügung stehe. Entsprechend hoch festgesetzte Mindestabstände könnten notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest stark einschränken, warnt die Länderkammer. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie an ihrem Gesetzentwurf festhalten wolle. Ins energiepolitische Abseite stellte sich bei der Anhörung im Bundestag Markus Pfitsch von der Bundesinitiative Vernunftkraftwerk, einem Zusammenschluss von Bürgerinitiativen. "Jede weitere Windkraftanlage ist unsinnig", wird Pfitsch zitiert. Wie die Energiewende im Strombereich ohne einen deutlichen Ausbau der Windenergie funktionieren soll, ließ er offen. Weitere Einzelheiten unter www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/pa_umwelt/276856

bottom of page