Die Textilindustrie hatte im vergangenen Jahr öffentlichkeitswirksam die Verfassungsmäßigkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Frage gestellt und eine Klagewelle gegen die EEG-Umlage angekündigt. Inzwischen sind die ersten Urteile ergangen und es deutet sich an: Der Feldzug der Textilindustrie gegen die EEG-Umlage wird wohl ein Rohrkrepierer.
Aktuell hat das Landgericht Chemnitz die Klage eines Unternehmens gegen einen Netzbetreiber auf Rückzahlung der EEG-Umlage abgewiesen (Az. 2 HKO 1113/12 vom 22.03.2013). Das Gericht sah auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das EEG verfassungswidrig sein könnte und hat es abgelehnt, das EEG dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen.
Auch das Landgericht Bochum war bereits am 06.11.2012 zu dem Ergebnis gekommen, dass ein klagendes Unternehmen keinen Anspruch auf Rückzahlung der EEG-Umlage hat und dass es keiner Überprüfung des EEG durch das Bundesverfassungsgericht bedarf (Az. I-12 O 138/12).
Seit den 1990er Jahre hat es immer wieder Versuche interessierter Kreise - vornehmlich der Kohle- und Atomkraftlobby - gegeben, die Rechtmäßigkeit des EEG in Zweifel zu ziehen. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch die EU-Kommission wie auch der Europäische Gerichtshof haben jedoch bestätigt, dass die gesetzliche Förderung Erneuerbarer Energie rechtmäßig und verfassungskonform ist. Vor diesem Hintergrund überraschte der neue Angriff der Textilindustrie auf das EEG. Auf der anderen Seite flankiert die Textilindustrie mit ihren aussichtslosen Klagen die politische Geisterfahrt von FDP und Teilen der CDU, die das EEG abschaffen und den Ausbau Erneuerbarer Energien ausbremsen möchten.