Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante "Länderöffnungsklausel" in seiner Sitzung am 2. Juni 2014 abgelehnt. Die Klausel soll den Bundesländern die Möglichkeit eröffnen, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen festzulegen. Die Länderkammer sieht den Gesetzentwurf der Großen Koalition als „überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv“ an. Auch Wirtschafts- und Rechtsexperten, Vertreter von Umwelt- und Kommunalverbänden haben die "Länderöffnungsklausel" bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 21. Mai 2014 einhellig abgelehnt. Die Große Koalition hat die Klausel dennoch ins Gesetz aufgenommen.
Die Vertreterin des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis verwiesen in der Anhörung auf rechtliche Probleme. Battis warnte, ein Eingriff der Länder, wäre mit den weiterhin bestehenden bundesgesetzlichen Vorgaben unvereinbar, „ein unverhältnismäßiger und daher verfassungswidriger Eingriff in die kommunale Planungshoheit“. Es drohten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht. Die Rechtsexperten stellten klar, die Kommunen hätten bereits heute die Möglichkeit, die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern und Abstandsvorgaben zu machen. Insofern gebe es über die rechtlichen Bedenken hinaus gar kein Erfordernis für die von der Bundesregierung geplante gesetzliche Neuregelung. Auch in der Begründung des Bundesrates heißt es, dass bereits das geltende Recht den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen die Möglichkeit einräume, angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Zudem würde die Einführung einer Länderöffnungsklausel dazu führen, dass die Privilegierung der Windenergie ausgehöhlt bzw. unterlaufen werden könnte. Das sei eine Gefahr für die Energiewende. Angesichts der Siedlungsdichte in Deutschland seien Abstandsregelungen die zentrale „Stellschraube“ für die Entscheidung, wie viel Raum für die Windenergienutzung zur Verfügung stehe. Entsprechend hoch festgesetzte Mindestabstände könnten notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest stark einschränken, warnt die Länderkammer. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie an ihrem Gesetzentwurf festhalten wolle. Ins energiepolitische Abseite stellte sich bei der Anhörung im Bundestag Markus Pfitsch von der Bundesinitiative Vernunftkraftwerk, einem Zusammenschluss von Bürgerinitiativen. "Jede weitere Windkraftanlage ist unsinnig", wird Pfitsch zitiert. Wie die Energiewende im Strombereich ohne einen deutlichen Ausbau der Windenergie funktionieren soll, ließ er offen. Weitere Einzelheiten unter www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/pa_umwelt/276856